Alle grundlegenden Fragen zur Grundsteuer, ab 2025, beantwortet das Land selbst: Ministerium für Finanzen
Zusätzlich ist alles nochmal auf folgender Seite zusammengefasst: Grundsteuer – BW
Alle Informationen zu Eurem Grundstück erhaltet Ihr vom Boris: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de
Nachfolgend gibt es einen Rechner, mit dem Ihr eure Grundsteuer berechnen könnt (aber ohne Gewähr). Es ist ein Prognose auf Basis der aktuell vorliegenden Berechnungsformel.
Berechnungsansatz:
Grundsteuerwert = Größe des Grundstücks (m²) * Bodenrichtwert (€/m²)
Steuermessbetrag = Steuermesszahl (Promille) * Grundsteuerwert (€)
Grundsteuer (NEU) = Steuermessbetrag * Hebesatz der Gemeinde
Ein Beispiel vom Portal BW für Finanzen:
Wie erhalte ich meinen Größe des Grundstücks und den Bodenrichtwert
Ihr geht auf: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/ und sucht nach eurer Straße. Ihr zoomt dann zu eurem Grundstück (auch Flurstück genannt). Ein Klick auf das Flurstück liefert die entsprechenden Daten.
Es wird bspw. einem die Fläche (613 m²) und der Bodenrichtwert (170 € ) für Mischgebiet eingeblendet.
Für Privatpersonen, geht man nachfolgend von einem Einfamilienhaus (Einfamilienhaus, überwiegend zu Wohnzwecken genutzt) aus. Damit lässt sich die Steuermesszahl von 0,91 Promille ansetzen (Details siehe Quellen oben).
Herausforderung dabei ist die Berechnung ist des Promillewertes (1 Promille = 0,1%) d.h. 0,91 Promille = 0,091%.
Beispielrechnung für Bretzfeld:
Grundsteuerwert = Größe des Grundstücks (613 m²) * Bodenrichtwert (170 €/m²) = 104.210
Steuermessbetrag = Steuermesszahl (0,91 Promille (einfacher 0,00091)) * Grundsteuerwert ( 104.210 €) = 94,83
Grundsteuer (NEU) = Steuermessbetrag (94,83) * Hebesatz der Gemeinde (370% = 3,7) = 350,86 € im Jahr
Grundsteuerrechner für Baden-Württemberg
Nachfolgend der Rechner für Einfamilienhäuser (es werden keine Daten gespeichert, es sind auch keine Kontaktdaten notwendig).
[stm-calc id=“1557″]
Nicht wundern – für 74626 Bretzfeld wird es für einige Bürger erstmal so aussehen, als ob es eine Erleichterung bei der Grundsteuer gibt.
Die Gemeinde wird wohl oder übel den Hebesatz anpassen (nach oben korrigieren) müssen.