Uns erreichte heute Nacht die Mail einer Mitarbeiterin im Gesundheitswesen:
Hi Felix,
hier meine Infos ausführlich zusammen gefasst :
Telefonat mit der Hotline der Agentur für Arbeit Tel. 0791-9758444 heute 23.05.22 zuständig für den HOK, da ich mich arbeitssuchend melden möchte, weil ich von der Einrichtungsbezogenen Impfplicht betroffen bin und möglicherweise ein Betretungsverbot gegen mich ausgesprochen werden könnte. Bei der Meldung zur Arbeitssuche stelle ich meine Arbeitskraft zu 100% bereit, obwohl ich momentan nur Teilzeit arbeite. Das „Arbeitsamt“ nimmt dann einen höheren Grundverdienst als Ausgangslage. Ich kann mich dann, sollte ich einen neuen Arbeitsvertrag eingehen, immer noch für einen Teilzeitjob entscheiden! Kommt es zum Betretungsverbot, das vom Gesundheitsamt verhängt wird, steht mir ALG 1 zu! Dieses berechnet sich aus den letzten 12 Monaten meines Verdienstes. Da ich im Februar meine Arbeitszeit reduzierte, die Jahre zuvor aber Vollzeit gearbeitet habe , kann ich einen “ Antrag auf unbillige Härte “ stellen. Wird ihm stattgegeben, dann fallen meine Vollzeit-Jahre bei der ALG 1 Berechnung mehr ins Gewicht.
Ich dürfte auch einen Minijob mit 450 Euro annehmen bei ALG 1. Es steht mir dann aber nur ein Freibetrag von 165 Euro zu. Das heißt, die Differenz, also 285 Euro, würden dann vom ALG 1 wieder abgezogen. Lohnt sich also nicht mehr zu arbeiten. Habe ich den Minijob schon länger als 18 Monate, dann wäre mein Freibetrag höher. Es steht mir jetzt ein Beratungsgespräch zu, bei dem ich alle meine Fragen stellen kann.
Die Dame von der Hotline war sehr nett, hat sich auch keine Spritze geben lassen….hat mich mehrmals darauf verwiesen durchzuhalten, nicht selbst zu kündigen oder einen Auflösungsvertrag zu fordern oder diesem zuzustimmen. Sollte der Arbeitgeber dies wollen oder das Arbeitsverhältnis kündigen, dann NICHTS sofort unterschreiben!!! Beim “ Arbeitsamt “ dies melden, man bekommt dann eine LEISTUNGSBERATUNG ….im Grunde weiß das „Arbeitsamt“ auch nicht, wie mit den Pflegekräften oder anderen gut ausgebildeten Berufsgruppen umgegangen werden soll. Für einen fachfremden Bereich sind wir als ungelernte Kraft zu teuer, einen unterbezahlten Job müssen wir bei ALG1 nicht annehmen! Und der eigene Fachbereich wäre ja tabu. Von der Qualität der eventuell nachrückenden Arbeitnehmer, überwiegend aus dem Ausland, mit mangelnden Sprachkenntnissen usw. ist das ganze eine hausgemachte Katastrophe. Sehe ich genauso! Das „Arbeitsamt“ hofft also noch auf ein Umdenken der Politik und wartet auf weitere Verfahrensanweisungen, und den Angestellten beim Gesundheitsamt geht es genauso, weiß die Dame von der Hotline.
Sie dürfte mir gar nicht so viel erzählen und Hinweise geben, da die Vorgesetzten anweisen, nur das notwendigste zu erklären….
Klar, wir sind ja auch keine Flüchtlinge ….sondern haben schon Jahrelang in die Arbeitslosenkasse eingezahlt. Ich hab mich über die breitwillige Auskunft und Hinweise jedenfalls sehr gefreut und möchte es gerne mit Euch teilen.
Liebe Grüße und bleibt Euch treu